Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung. Der Kläger schloss am 17.08.2004 einen Ausbildungsvertrag zum Verkehrsflugzeugführer bei der B in Z-Stadt ab.
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