FG Niedersachsen - Urteil vom 16.11.1999
6 K 677/94
Normen:
KStG § 27 Abs. 1 ; KStG § 41 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1348

Auskehrung einer durch Einlage entstandenen freien Rücklage, sonstige Leistungen i.S.v. § 41 Abs. 1 KStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.1999 - Aktenzeichen 6 K 677/94

DRsp Nr. 2000/7745

Auskehrung einer durch Einlage entstandenen freien Rücklage, sonstige Leistungen i.S.v. § 41 Abs. 1 KStG

1. Die Auskehrung einer in einer freien Rücklage erfassten Einlage an die Gesellschafter ist eine sonstige Leistung i.S.d. § 41 Abs. 1 KStG. 2. Eine durch Einlage entstandene freie Rücklage ist zwar nicht Teil des erwirtschafteten Gewinns einer Gesellschaft, das schließt aber eine sonstige Leistung i.S.v. § 41 Abs. 1 KStG nicht aus.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 1 ; KStG § 41 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob im Fall der Auflösung einer vor dem 31.12.1976 gebildeten freien Rücklage für den Rückzahlungsbetrag die Ausschüttungsbelastung gemäß §§ 27 ff Körperschaftsteuergesetz - KStG - herzustellen ist.

Die Klägerin betrieb im Streitjahr 1984 in N ein Unternehmen zum Vertrieb von Fleisch und Fleischwarenprodukten.