Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Klage betrifft die bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen gesonderten Feststellungen in Folge des schenkungsteuerpflichtigen verbilligten Erwerbs eines Geschäftsanteils an der Klägerin zu 1. durch den Kläger zu 2.
Die Klägerin zu 1. ist eine im Handelsregister des Amtsgericht A unter
Bis zum 31.07.2014 waren an dem Stammkapital Herr B mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € (20 %) und sein Sohn, der Kläger zu 2., mit einem Geschäftsanteil von 20.000 € (80 %) beteiligt.
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