Streitig ist, ob der Beklagte berechtigt war, einen teilweise vorläufig erlassenen Bescheid zu ändern.
Die Kläger sind Eheleute.
Diese machten in ihrer für das Streitjahr 1994 abgegebenen Einkommensteuer (ESt) - Erklärung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) einen Verlust von DM geltend. Dieser Verlust betrifft eine in der belegene Eigentumswohnung, welche dem Kläger gehört.
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