Außergewöhnliche Belastung: Medikamente ohne Zulassung
FG München, vom 19.12.2001 - Aktenzeichen l K 4737/00
DRsp Nr. 2002/9652
Außergewöhnliche Belastung: Medikamente ohne Zulassung
Bei einer unheilbaren Krankheit können die Aufwendungen für die Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn im Zeitpunkt der Behandlung die Wirksamkeit des Medikaments nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für möglich bzw. für nicht völlig ausgeschlossen gehalten wird und das Medikament von der zuständigen Stelle nicht als bedenklich eingestuft worden ist.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.