FG München vom 19.12.2001
l K 4737/00

Außergewöhnliche Belastung: Medikamente ohne Zulassung

FG München, vom 19.12.2001 - Aktenzeichen l K 4737/00

DRsp Nr. 2002/9652

Außergewöhnliche Belastung: Medikamente ohne Zulassung

Bei einer unheilbaren Krankheit können die Aufwendungen für die Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn im Zeitpunkt der Behandlung die Wirksamkeit des Medikaments nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für möglich bzw. für nicht völlig ausgeschlossen gehalten wird und das Medikament von der zuständigen Stelle nicht als bedenklich eingestuft worden ist.

Für die Praxis: