Die Klägerin wurde am ....1927 geboren.
Am ....1995 zog die Klägerin in das Altenpflegeheim Haus ... ... ... um.
Der Umzug erfolgte auf dringendes Anraten des damaligen Nervenarztes Dr. .... Dieser hielt den Umzug für dringend erforderlich um der Klägerin die Rückkehr in ein geregeltes Leben zu ermöglichen. In den Monaten vor dem Umzug war die Klägerin völlig antriebsarm gewesen. Zum Aufstehen und Verlassen des verdunkelten Zimmers, sowie zum Essen war sie nur bei Motivation durch den Sohn psychisch in der Lage.
Die Klägerin war schon zuvor jahrzehntelang dauerhaft psychisch krank gewesen und wegen der psychischen Erkrankung (manisch-depressive Neurose) sowohl in ambulanter als auch in stationärer Behandlung.
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