Innerhalb des Konzerns, zu der die Klägerin gehört wird eine Betriebsprüfung durchgeführt, deren Ergebnis Auswirkung auf das Klageverfahren haben kann.
Wegen der anhängigen Betriebsprüfung sind die an Kläger betreffenden Verwaltungsakten zur Zeit nicht für das Gericht verfügbar. Als Ergebnis der anhängigen Betriebsprüfung sind Änderungsbescheide denkbar, die für das anhängige Verfahren über einen Folgebescheid vorgreiflich sind.
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