Die Klägerin wendet sich gegen einen Einfuhrabgabenbescheid, mit dem das beklagte Hauptzollamt sie zur Entrichtung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Anspruch nimmt.
Die Klägerin ist Inhaberin eines Zolllagers Typ C mit einer Lagerstätte u. a. in ... A, X-Straße 1. Am 23.08.2006 gestellte die Firma B AG, Y-Straße 2, ... C, beim Zollamt A-1 zur Beendigung eines Versandverfahrens insgesamt 600.000 kg Maisstärke. Die Waren waren ausweislich des Versandscheines für die Firma B, X-Straße, ... A, bestimmt (Bl. 3 der Sachakte). Die Zollstelle überließ die Waren der Firma B, X-Straße, ... A, im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung mit der Verpflichtung, diese unverändert und vollständig bis zum 12.09.2006 einer zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen (Bl. 5 der Sachakte).
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