BFH, Beschluß vom 01.12.1999 - Aktenzeichen X B 9/98
DRsp Nr. 2001/13341
Baukindergeld
1. Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache.2. Die Entscheidungen des BVerfG zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern haben keinen Einfluss auf die verfassungsrechtliche Beurteilung des Baukindergelds. Denn das Baukindergeld nach § 34 f. EStG als auch die Wohneigentumsförderung nach § 10 eEStG hängen mit der Steuerfreistellung des Existenzminimums und des Betreuungsbedarfs für Kinder nicht zusammen.