BFH - Beschluß vom 01.12.1999
X B 9/98
Normen:
EStG § 10e, § 34 f.; FGO § 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 569

Baukindergeld

BFH, Beschluß vom 01.12.1999 - Aktenzeichen X B 9/98

DRsp Nr. 2001/13341

Baukindergeld

1. Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache. 2. Die Entscheidungen des BVerfG zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern haben keinen Einfluss auf die verfassungsrechtliche Beurteilung des Baukindergelds. Denn das Baukindergeld nach § 34 f. EStG als auch die Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG hängen mit der Steuerfreistellung des Existenzminimums und des Betreuungsbedarfs für Kinder nicht zusammen.

Normenkette:

EStG § 10e, § 34 f.; FGO § 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 569