Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 20.08.2007
S 2171 - 4 St 3203

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 20.08.2007 (S 2171 - 4 St 3203) - DRsp Nr. 2008/91366

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 20.08.2007 - Aktenzeichen S 2171 - 4 St 3203

DRsp Nr. 2008/91366

Ertragsteuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und bei der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 GrEStG)

Verwaltungsauffassung: Anschaffungsnebenkosten

Die ertragsteuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und bei der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 GrEStG) war Gegenstand eines Abstimmungsverfahrens unter den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Demnach gehört die Grunderwerbsteuer in beiden Fällen nicht zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern stellt Anschaffungsnebenkosten i. S. des § 255 Abs. 1 HGB dar.

Ebenso FG München vom 21. Juni 2005

Zu dem gleichen Ergebnis ist das Finanzgericht München für den Fall einer GmbH-Anteilsvereinigung in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG gelangt. Das Urteil vom 21. Juni 2005, EFG 2007, 252, ist in Rechtskraft erwachsen, weil die dagegen eingelegte Revision VIII R 52/06 mit Beschluss des BFH vom 29. März 2007, nicht veröffentlicht, als unzulässig verworfen wurde.

OFD Hamburg vom 7. April 1998 überholt