Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 29.03.2006
S 7359 - 2 St 3406M

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 29.03.2006 (S 7359 - 2 St 3406M) - DRsp Nr. 2008/89952

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 29.03.2006 - Aktenzeichen S 7359 - 2 St 3406M

DRsp Nr. 2008/89952

Vorsteuervergütungsverfahren; Übersendung des Vordrucks USt 1 TN an nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Bevollmächtigte

Rechtsgrundlagen

Die Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Vordruck USt 1 TN dient als Nachweis im Vorsteuervergütungsverfahren in anderen Staaten (vgl. Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 11.01.1999, BStBl 1999 I S. 192/194; § 61 Abs. 3 UStDV; A 243 Abs. 6 UStR).

Antrag durch eine nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 oder 4 StBerG befugte Person

Es ist gefragt worden, ob eine nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 oder 4 StBerG befugte Person für einen in Bayern umsatzsteuerlich geführten Unternehmer die Erteilung des Nachweises der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) - Vordruck USt 1 TN - beantragen kann, um für den Unternehmer in einem anderen Staat einen Antrag auf Vorsteuervergütung zu stellen, wenn der Unternehmer dieser Person eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung der Bescheinigung erteilt hat und die Vollmacht bei der Antragstellung vorgelegt wird.

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung ist zulässig