BFH - Urteil vom 14.11.2012
I R 78/11
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Buchst. c; KStG § 6; KStG § 13; EStG 2002 § 3c Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 18.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8184/08

Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse

BFH, Urteil vom 14.11.2012 - Aktenzeichen I R 78/11

DRsp Nr. 2013/3869

Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse

1. Eine Übertragung des nahezu gesamten Vermögens einer Unterstützungskasse auf einen anderen Rechtsträger lässt die Körperschaftsteuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG 2002 mit Wirkung für die zurückliegenden Veranlagungszeiträume entfallen.2. Es liegt ein Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung während des Bestehens der Kasse vor, da die Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse nicht mehr tatsächlich für die Zwecke der Kasse "dauernd" gesichert i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 2002 ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. Dezember 1976 I R 235/75, BFHE 121, 322, BStBl II 1977, 490).

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Buchst. c; KStG § 6; KStG § 13; EStG 2002 § 3c Abs. 1;

Gründe

I.