Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Prozessbeteiligten streiten darüber, ob Einkünfte des Klägers aus einer Tätigkeit im Rahmen der Internationalen Sicherungsunterstützungstruppe (International Security Assistance Force [ISAF]) in Kabul, Afghanistan, im Jahr 2011 (Streitjahr) ganz oder in Teilen von der inländischen Besteuerung freizustellen sind.
Der 1964 geborene, ledige Kläger hatte im Streitjahr seinen Wohnsitz in der Gemeinde B... im Bundesland Brandenburg. Ab dem 4. April 2011 übte er eine Tätigkeit als "International Civilian Consultant" bei der ISAF in Afghanistan aus. Die Anstellung erfolgte als Kameramann und Ausbilder von afghanischen Journalisten und Kameraleuten. Darüber hinaus war der Kläger in die Leitung eines Medienbüros der ISAF eingebunden.
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