FG Thüringen - Urteil vom 14.12.1999
I 165/99
Normen:
StBerG § 4 Nr. 7 ; AO 1977 § 80 Abs. 5 ; StBerG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;

Befugnis einer als Verein eingetragenen Selbsthilfeorganisation kleiner und mittelständischer Unternehmen zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen

FG Thüringen, Urteil vom 14.12.1999 - Aktenzeichen I 165/99

DRsp Nr. 2001/2575

Befugnis einer als Verein eingetragenen Selbsthilfeorganisation kleiner und mittelständischer Unternehmen zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen

Ein sich als "Organisation kleiner und mittelständischer Unternehmer" bezeichnender eingetragener Verein ist nicht zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nr. 7 StBerG befugt, wenn seine Mitglieder sehr unterschiedlichen Berufsgruppen mit ganz verschiedenartigen Zielsetzungen angehören.

Normenkette:

StBerG § 4 Nr. 7 ; AO 1977 § 80 Abs. 5 ; StBerG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte den Kläger zu Recht durch Bescheid vom 27. Februar 1997 wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen zurückgewiesen hat.