Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 17.03.2017 wird folgt abgeändert:
1.Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug in Form einer geordneten Zusammenstellung zu erteilen, der Auskunft über alle Geschäfte gibt, die der Kläger für die Beklagte zu 1) im Dezember 2010 vermittelt hat, und der folgende Auskünfte enthalten muss:
-Name und Anschrift des Versicherungsnehmers/Kunden
- - - - - - - - - - - - - - 2. - - 3. - - - - - - - - - - - - - - - 4. - - II. III. IV. V.
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