BGH - Beschluß vom 26.06.1997
IX ZR 251/96
Normen:
BGB §§ 611, 276 ;
Vorinstanzen:
OLG München,

Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

BGH, Beschluß vom 26.06.1997 - Aktenzeichen IX ZR 251/96

DRsp Nr. 1997/6916

Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

Der Senat sieht keinen Anlaß, seine Rechtsprechung zu ändern, wonach die Verjährung eines Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen eines auf einer Pflichtverletzung beruhenden Schadens, der sich in einem dem Mandanten ungünstigen Steuerbescheid niederschlagt, frühestens mit Zugang des Bescheids beginnt.

Normenkette:

BGB §§ 611, 276 ;

Gründe:

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554 b Abs. 1 ZPO).