Die Beschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht (FG) zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
1. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfenen Rechtsfragen,
- ob bei der Bestellung eines zeitlich begrenzten Vorbehaltsnießbrauchsrechts für die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht des Nießbrauchsberechtigten der Prognosezeitraum zur Ermittlung des Totalgewinns auf die Laufzeit des Nießbrauchsrechts begrenzt ist, wenn der Nießbrauchsgegenstand ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, der im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich und zeitgleich mit der Bestellung des Nießbrauchs auf den Rechtsnachfolger übertragen wird;
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