Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Dezember 2017 4 K 3336/17 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob der Besuch einer Missionsschule eine Berufsausbildung darstellt.
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