FG Hamburg - Urteil vom 17.12.2009
4 K 132/08
Normen:
EnergieStG § 27 Abs. 1 Nr. 1; EnergieStDV § 60;

Begriff der privaten, nicht gewerblichen Schifffahrt

FG Hamburg, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 4 K 132/08

DRsp Nr. 2010/11658

Begriff der privaten, nicht gewerblichen Schifffahrt

Eine private nicht gewerbliche Nutzung des Schiffes ist bei einem Verlegen eines Schiffes von einer Werft in eine andere Werft nicht gegeben, wenn das Schiff vorher gewerblichen Zwecken gedient hat und nach Instandsetzung und Umbau wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden soll.

Normenkette:

EnergieStG § 27 Abs. 1 Nr. 1; EnergieStDV § 60;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte gegen die Klägerin zu Recht Energiesteuer in Höhe von 49.249,98 EUR festgesetzt hat.

Die Klägerin ist ein im niederländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen. Gesellschaftszweck ist der gewerbliche Betrieb der Personenschifffahrt auf Charter und Beförderungsbasis.

Im Oktober 2007 erwarb die Klägerin in Dänemark das dänische Schiff 'A'. Bis zum Erwerb wurde dieses Schiff gewerblich genutzt. Das Schiff sollte zu Umbauzwecken von Dänemark in die Niederlande verlegt werden. Die Verlegung in die Niederlande wurde vorgenommen, um das Schiff wieder in einem betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Wartung und Instandhaltung) sowie so umzubauen, dass das Schiff in der gewerblichen Vercharterung eingesetzt werden konnte.