I. Im Hauptsacheverfahren ist die steuerliche Erfassung von Buchmacher(Wett-)Umsätzen bei der Klägerin oder der Beigeladenen und Beschwerdeführerin (Beigeladene --Frau M--) streitig, die bei der Klägerin als (konzessionierte) Buchmacherin angestellt war. Aufgrund der Feststellungen einer Steuerfahndungsprüfung rechnete der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) derartige vor dem 1. Juni 1998 erzielte Umsätze der Klägerin zu und erließ auf dieser Grundlage Bescheide laut Rubrum. Die Klägerin ist der Auffassung, diese Umsätze seien der Beigeladenen zuzurechnen, demgemäß hat sie beim Finanzgericht (FG) Klage erhoben.
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