Ist eine notwendige Beiladung unterblieben, muß die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen werden, damit die Beiladung nachgeholt werden kann.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|