BFH vom 10.11.1993
II R 2/93

Beiladung bei Streit über den Einheitswert des Betriebsvermögens einer KG (§ 48 FGO)

BFH, vom 10.11.1993 - Aktenzeichen II R 2/93

DRsp Nr. 1997/8666

Beiladung bei Streit über den Einheitswert des Betriebsvermögens einer KG (§ 48 FGO)

Ist streitig, ob der Einheitswert des Betriebsvermögens um das Darlehen zu mindern ist, das der Kommanditist zur Finanzierung des Erwerbs seines KG-Anteils aufgenommen hat, so sind auch die (Mit-)Gesellschafter notwendig zum Verfahren beizuladen, da die Feststellung eines niedrigeren Einheitswerts begehrt wird, dessen Höhe und Aufteilung sich zwingend auch auf den Einheitswertanteil der einzelnen Gesellschafter auswirkt.

Für die Praxis:

Ist eine notwendige Beiladung unterblieben, muß die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen werden, damit die Beiladung nachgeholt werden kann.