BFH vom 03.06.1993
VIII R 15/92

Beiladung des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 60 FGO)

BFH, vom 03.06.1993 - Aktenzeichen VIII R 15/92

DRsp Nr. 1997/8764

Beiladung des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 60 FGO)

Beim Wegfall des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten, das durch einkommensteuerrechtliche Verlustrechnung entstanden ist, ist in Höhe des beim Kommanditisten zu erfassenden Gewinnes dem persönlich haftenden Gesellschafter ein Verlustanteil zuzurechnen. Von einer Beiladung einer GmbH als persönlich haftenden Gesellschafter kann in diesem Fall nur abgesehen werden, wenn die GmbH nicht mehr besteht und sich deshalb Verluste auch in künftigen Jahren nicht mehr auswirken können. Ist eine notwendige Beiladung unterblieben, muß das Revisionsgericht die Vorentscheidung aufheben und die Sache an das Finanzgericht zurückverweisen.