FG Niedersachsen - Urteil vom 05.12.2000
6 K 423/99
Normen:
StBerG § 2 ; StBerG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 80 Abs. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 869

Belastung Adviseur; Hilfeleistung in Steuersachen; Grenzüberschreitende Betätigung; Steuerberatende Tätigkeit; Dienstleistungsfreiheit - Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen Belastung Adviseur nur bei Tätigkeit mit grenzüberschreitendem Bezug

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 6 K 423/99

DRsp Nr. 2001/8825

Belastung Adviseur; Hilfeleistung in Steuersachen; Grenzüberschreitende Betätigung; Steuerberatende Tätigkeit; Dienstleistungsfreiheit - Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen "Belastung Adviseur" nur bei Tätigkeit mit grenzüberschreitendem Bezug

1. Ein in den Niederlanden zugelassener "Belastung Adviseur", der keine Prüfung nach dem StBerG als Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsausübung in Deutschland abgelegt hat, ist lediglich befugt, in Deutschland Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten zu leisten, soweit es sich um eine grenzüberschreitende Betätigung i.S.d. Art. 49 Abs. 1, 50 Abs. 3 EGV handelt. 2. Eine weitergehende Befugnis lässt sich auch durch die Änderung des StBerG durch das 7. Gesetz zur Änderung des StBerG nicht begründen. 3. Wird keine steuerberatende Tätigkeit mit grenzüberschreitendem Bezug erbracht, ergibt sich aus der in Art. 49 Abs. 1, 50 Abs. 3 EGV geregelten Dienstleistungsfreiheit ebenfalls keine Befugnis zur Hilfeleistung auf dem Gebiet der nach deutschem Recht geregelten Steuern.

Normenkette:

StBerG § 2 ; StBerG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 80 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Klägers wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen für den Steuerpflichtigen R K.