FG Köln - Urteil vom 22.12.2009
1 K 3559/06
Normen:
StraBEG § 1 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 892

Beratungskosten im Zusammenhang mit der Steueranmestie

FG Köln, Urteil vom 22.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 3559/06

DRsp Nr. 2010/6538

Beratungskosten im Zusammenhang mit der Steueranmestie

Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe einer strafbefreienden Erklärung im Rahmen der Steueramnestie 2004/2005 angefallen sind, können ungeachtet des Zeitpunkts ihrer Entstehung weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Normenkette:

StraBEG § 1 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe einer sog. strafbefreienden Erklärung im Rahmen der Steueramnestie 2004/2005 angefallen sind, steuermindernd zu berücksichtigen sind.