FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 13.12.2018
7 V 7137/18
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; AO § 162 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2019, 317

Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung von erklärten Umsätzen um Hinzuschätzungen; Ermittlung der Kasseneinnahmen im Wege des Betriebsvermögensvergleichs

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2018 - Aktenzeichen 7 V 7137/18

DRsp Nr. 2019/1506

Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung von erklärten Umsätzen um Hinzuschätzungen; Ermittlung der Kasseneinnahmen im Wege des Betriebsvermögensvergleichs

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; AO § 162 Abs. 1 S. 2;

Gründe

Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsgegner befugt war, die vom Antragsteller erklärten Umsätze um Hinzuschätzungen zu erhöhen.

Der Antragsteller betreibt als Einzelunternehmer eine Gaststätte. Das Unternehmen ging in 2004 aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einem B... hervor, der in der Folge bis 2015 als geringfügig Beschäftigter für Bürotätigkeiten beim Antragsteller angestellt war. Wegen der von B... ausgeübten Tätigkeiten wird auf den Schriftsatz des Antragstellers an das Arbeitsgericht C... vom 09.06.2015, Seite 4 (Bl. 522 Ermittlungsakte des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen - Steuerfahndungsstelle -StrafA- III) Bezug genommen.