Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.08.2020 –
Ferner wird das Urteil im Kostentenor dahingehend berichtigt, als es dort "hat der Kläger" anstelle von "haben die Kläger" heißt.
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.08.2020 –
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