FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.11.2019
6 K 6276/17
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-2;
Fundstellen:
DStRE 2020, 610

Berücksichtigen einer erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer hinsichtlich Verwaltung ausschließlich des eigenen Grundbesitzes; Tätigkeitsbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernisses

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2019 - Aktenzeichen 6 K 6276/17

DRsp Nr. 2020/2257

Berücksichtigen einer erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer hinsichtlich Verwaltung ausschließlich des eigenen Grundbesitzes; Tätigkeitsbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernisses

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz -GewStG- streitig, insbesondere die Frage, ob die Klägerin im streitigen Erhebungszeitraum 2013 ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet hat.

Die Klägerin ist eine im Jahr 2010 gegründete GmbH & Co. KG, die nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz - EStG - gewerblich geprägt ist. Komplementärin der Klägerin war die B... GmbH, die ab dem 01. Dezember 2012 alleinige Geschäftsführerin wurde. Die Klägerin gehört zum Konzern der C... GmbH.