Die Kostenbeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 25.04.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 27.03.2018 -
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 21.03.2018 die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Mit Beschluss vom 27.03.2018 hat das Familiengericht den Verfahrenswert für die Ehesache auf3.312,-- € und für den Versorgungsausgleich auf 2.781,-- € und damit für das Scheidungsverbundverfahren auf insgesamt festgesetzt.
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