Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für das Streitjahr 2014 ein Kürzungsbetrag nach §
Einzige persönliche haftende Gesellschafterin und gesetzliche Vertreterin der Klägerin war seit deren Gründung im Jahr 2004 die C. Vermögensverwaltungs GmbH. Einziger Kommanditist der Klägerin und alleiniger Anteilseigner sowie alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Klägerin war Herr D. C..
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|