Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. November 2015 2 K 2506/13 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist die Höhe des Verlustes aus der Auflösung einer GmbH.
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