BFH - Urteil vom 17.12.2002
VI R 113/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 609

Berufbegleitendes Erststudium, WK-Abzug

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen VI R 113/00

DRsp Nr. 2003/4067

Berufbegleitendes Erststudium, WK-Abzug

Aufwendungen eines Fernmeldehandwerkers und technischen Betriebswirts für ein berufbegleitendes Fernstudium der Betriebswirtschaftslehre (Erststudium) können WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein (Anschluss an Senats-Urt. v. 17.12.2002 - VI R 137/01, BFH/NV 2003, 259).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 ;

Gründe:

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für die Streitjahre 1995 und 1996 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der ... geborene Kläger ist ausgebildeter Fernmeldehandwerker. Nach Ablegung des Abiturs war er mehrere Jahre als Kundendiensttechniker tätig. Währenddessen nahm er an einem berufsbegleitenden Lehrgang mit Prüfungsabschluss zum technischen Betriebswirt (IHK), Schwerpunkt Organisation und Rechnungswesen, bis 1993 erfolgreich teil. Im Juni 1995 wechselte er zu einem neuen Arbeitgeber als Sachbearbeiter im Rechnungswesen (Datenaufbereitung). Zu seinen Aufgaben zählten die Erstellung von Statistiken und Sonderformen der Gebührenabrechnung.