BFH - Urteil vom 17.12.2002
VI R 64/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 608

Berufbegleitendes Erststudium, WK-Abzug

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen VI R 64/00

DRsp Nr. 2003/5696

Berufbegleitendes Erststudium, WK-Abzug

Aufwendungen eines "Gebietsleiters Gastronomie" bei einer Brauerei für ein berufbegleitendes Fernstudium der Betriebswirtschaftslehre (Erststudium) können WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein (Anschluss an Senats-Urt. v. 17.12.2002 - VI R 137/01, BFH/NV 2003, 259).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1996 seit mehreren Jahren als Gebietsleiter Gastronomie bei einer Brauerei tätig. Berufsbegleitend nahm er ein Fernstudium der Betriebswirtschaft an der Hochschule für Berufstätige (Staatlich anerkannte Fachhochschule der Akademikergesellschaft für Erwachsenenfortbildung --AKAD--) auf. Dieses Studium führte zum Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH).