BFH vom 18.08.1993
II B 58/93

Beschwerde gegen Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 6 FGO)

BFH, vom 18.08.1993 - Aktenzeichen II B 58/93

DRsp Nr. 1997/8725

Beschwerde gegen Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 6 FGO)

Ein Beschluß, mit dem der Senat des Finanzgerichts den Rechtsstreit auf den Berichterstatter als Einzelrichter überträgt, ist unanfechtbar. Eine gegen diesen Beschluß des Finanzgerichts gerichtete Beschwerde ist deshalb unstatthaft und als unzulässig zu verwerfen.