I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betreibt einen direkt mit Erdgas befeuerten Stromtrockner zur Herstellung von Kartoffelstärke. Unter Vorlage eines Gutachtens beantragte die Klägerin im Dezember 2000, ihr rückwirkend ab dem 1. April 1999 die Mineralölsteuer für das von ihr im Stromtrockner eingesetzte Erdgas nach §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|