FG Niedersachsen - Urteil vom 19.08.1999
XIII 212/93
Normen:
EStG § 19 Abs. 1, § 11 Abs. 1 ;

Besteuerung von Optionsrechten

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.1999 - Aktenzeichen XIII 212/93

DRsp Nr. 2000/3811

Besteuerung von Optionsrechten

»Erhält ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer Optionen auf den kostenlosen Bezug von Aktien, so kommt es zu dem Ansatz eines geldwerten Vorteils auf den Zeitpunkt und den Wert der Optionseinräumung seitens des Arbeitgebers an.«

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1, § 11 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Umstritten sind zwischen den Beteiligten die Einkommensteuerfestsetzungen 1988 bis 1990.

Umstritten sind im Einzelnen für die Jahre 1988 bis 1990,

1. ob der Kläger (Kl. ) Einkünfte aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Aktien zu versteuern hat und

2. wie die Einkünfte aus seiner Ferienwohnung zu versteuern sind und

3. für 1989 und 1990, ob Provisionseinnahmen zu versteuern sind.

Der Kl. war in den Jahren 1988 bis 1990 Verkaufsdirektor der Firma GmbH (im Folgenden: GmbH), die medizinische Artikel vertrieb.

Von der Konzern-Obergesellschaft der GmbH, der (U) in den Vereinigten Staaten von Amerika erhielt der Kl. in den Jahren 1982 bis 1989 Optionen, d.h. ihm wurden unter bestimmten Bedingungen kostenlos Aktien gewährt (Auf Bl. 1 - 8 der Heftung Kontrollmitteilungen wird Bezug genommen).

Die Kl. waren in den Streitjahren Eigentümer einer Ferienwohnung in K im S. Für diese Ferienwohnung machten die Kl. in den Streitjahren Verluste geltend.