1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Veranlagung der Klägerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), für die Veranlagungszeiträume 2004 und 2005.
Nachdem die Klägerin für die Streitjahre keine Steuererklärungen abgegeben hatte, schätzte der Beklagte (das Finanzamt - FA) mit Bescheiden vom 15. Februar 2006 (für den Veranlagungszeitraum 2004), bzw. vom 31. Mai 2007 (für den Veranlagungszeitraum 2005) die jeweiligen Besteuerungsgrundlagen. Die Schätzungsbescheide sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Mit Änderungsbescheiden vom 21. Mai 2007 (für 2004), bzw. vom 16. Oktober 2007 (für 2005) wurde der Vorbehalt der Nachprüfung in den Schätzungsbescheiden aufgehoben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|