I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Gesellschafter-Geschäftsführer der Fa. X GmbH (im folgenden GmbH). Über das Vermögen der GmbH wurde am 5. Februar 1975 das Konkursverfahren eröffnet. Am 17. Februar 1975 wurde das Konkursverfahren mangels Masse wieder aufgehoben. Die GmbH schuldete dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) Lohnsteuer und Ergänzungsabgabe, mit denen das FA im Konkursverfahren ausgefallen war. Das FA nahm daher den Kläger nach § 109 der Reichsabgabenordnung (A0) als Haftenden für Lohnsteuer November und Dezember 1974 und Januar 1975, für Ergänzungsabgabe Oktober bis Dezember 1974, für Stabilitätszuschlag Mai/Juni 1974 und für Säumniszuschläge bis zur Einleitung des Konkursverfahrens durch Haftungsbescheid vom 13. Januar 1976 i.d.F. des Änderungsbescheids vom 1. April 1977 in Anspruch.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|