I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Anordnung, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Grundlage für die bisher vergeblichen Vollstreckungsmaßnahmen waren nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) rückständige Beträge in Höhe von 31.992,35 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|