BFH - 08.10.1981 (IV R 172/80) - DRsp Nr. 1997/15091
BFH, vom 08.10.1981 - Aktenzeichen IV R 172/80
DRsp Nr. 1997/15091
»1. Eine Verbindlichkeit, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs (Teilbetriebs) oder eines Anteils am Betrieb oder mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebs zusammenhängt, ist ohne Rücksicht auf ihre Laufzeit eine Dauerschuld (Anschluß an das BFH-Urteil vom 28.07.1976 I R 91/74, BFHE 119, 569, BStBl II 1976, 789). 2. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Urteil vom 16.11.1978 IV R 192/75 , BFHE 126, 305, BStBl II 1979, 151) fest, daß eine Verbesserung oder Erweiterung des Betriebs im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG Maßnahmen voraussetzt, denen ein mit den in dieser Vorschrift genannten Gründungs- oder Erwerbsvorgängen vergleichbares Gewicht zukommt.«
Normenkette:
GewStG § 8 Nr. 1 ;
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