BFH - 12.11.1981 (IV B 76/81) - DRsp Nr. 1997/15152
BFH, vom 12.11.1981 - Aktenzeichen IV B 76/81
DRsp Nr. 1997/15152
»Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist befugt, Angehörigen gewisser freier Berufe (z.B. Künstlern, Schriftstellern und Journalisten) geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten, wenn diese Personen Mitglieder von Verbänden sind, die ihrerseits einer Einzelgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund angehören, und die Hilfeleistung Steuerrechtsfragen betrifft, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit dieses Personenkreises stehen.«