I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger (Ehemann) bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin (Ehefrau) bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus Kapitalvermögen.
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