I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) unterzog sich nach ihrer Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung 1974 vom 7. bis 9. Oktober 1974 dem schriftlichen Teil der Prüfung. Die von ihr geschriebene drei Arbeiten wurden mit 3, 4 und 4 bewertet (Durchschnittsnote 3, 66). Am 3. Februar 1975 fand die mündliche Prüfung statt. Die mündlichen Prüfungsleistungen der Klägerin wurden wie folgt bewertet:
Regierungsdirektor A 5
Regierungsdirektor B 4
Regierungsrat C 4
Steuerberater D 5
Steuerberater E 5
Durchschnitt 4,66.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|