I. Den Hintergrund des Rechtsstreits bildet die materielle Streitfrage, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Grundstücksgemeinschaft, in den Streitjahren 1952 bis 1964 einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat. Hiervon war der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) beim Erlaß der streitigen einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheide ausgegangen. Im Vordergrund des Rechtsstreits steht jedoch zunächst die formelle Frage, ob die Klägerin gegen diese Bescheide wirksam Sprungklage erhoben hat. Diesbezügliche Zweifel waren deshalb entstanden, weil bis zum Ablauf der Klagefrist beim Finanzgericht (FG) lediglich eine als Matrizenabzug gefertigte Klageschrift einging, die (infolgedessen) nur mit dem Matrizenabdruck der eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten versehen war.
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