Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat im Beschluß VI R 31/68 vom 16. Januar 1970 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 425 - BFH 97, 425 -, BStBl II 1970, 187) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung nach § 11 Abs. 4 FGO vorgelegt:
1. Können Aufwendungen für Gegenstände der gehobenen Lebensführung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch dann ein, wenn sich der berufliche Nutzungsanteil nicht leicht ermitteln läßt und/oder wenn er von untergeordneter Bedeutung ist?
2. Nach welchen Grundsätzen ist, wenn die Frage zu 1 bejaht wird, der anteilige berufliche Nutzungsanteil festzustellen?
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