Streitig ist im Aussetzungsverfahren, ob die Eheleute O. und I., A. (Antragsteller und Beschwerdeführer - Antragsteller -) vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) zu Recht als Haftungsschuldner für Körperschaftsteuer, Ergänzungsabgabe und Umsatzsteuer 1968 bis 1971 der O. A. GmbH (GmbH) in Anspruch genommen worden sind.
Der an "Herrn und Frau O. A. adressierte Haftungsbescheid wurde der Antragstellerin in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute durch einen Bediensteten des FA ausgehändigt. In dem als "Zustellungsurkunde" bezeichneten Empfangsbekenntnis sind "die Eheleute" als Empfänger ausgewiesen.
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