I. Die Klägerin betrieb auf ihrem ca. 2 ha großen Grundstück als Landwirtin eine Pferdezucht. Sie erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag vom 6. Februar 1976 von einem Landwirtsehepaar eine Teilfläche von ca. 2,2 ha. Den Veräußerern überließ sie eine Teilfläche ihres eigenen Grundstücks von ca. 180 qm und zahlte eine Tauschaufgabe. Der Vertrag wurde nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|