I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Verlags- und Druckerei KG (KG).
Bis zum Streitjahr 1975 war Gegenstand des Unternehmens der Klägerin die Verpachtung der zu ihrem Betrieb gehörenden Maschinen und Einrichtungsgegenstände an eine GmbH und an Dritte. Das Pachtverhältnis mit der GmbH war laut Pachtvertrag vom 30. Dezember 1959 zum 1. Januar 1960 neu geordnet worden und endete vereinbarungsgemäß zum 31. Dezember 1974. Die Klägerin hat zum 1. Januar 1960 die Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 erklärt. Seit diesem Zeitpunkt erzielt die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § Abs. Nr. . Im Streitjahr bestand die Tätigkeit der Klägerin in der Vermietung von vier Geschäftsgrundstücken an die GmbH und an Dritte. Auch vor dem Streitjahr hatte die Klägerin neben der Betriebsverpachtung Grundstücke vermietet.
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