BFH - 26.10.1977 (VII R 105/76) - DRsp Nr. 1997/13554
BFH, vom 26.10.1977 - Aktenzeichen VII R 105/76
DRsp Nr. 1997/13554
»Dem Großen Senat des BFH wird gemäß FGO § 11 Abs. 3 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Schließt bei Steuerbescheiden, die hinterzogene Beträge zum Gegenstand haben und für deren Rechtmäßigkeit es auf die Anwendung der Verjährungsfrist von 10 Jahren ankommt (AO § 144), bereits der hinreichende Verdacht einer Steuerhinterziehung bzw einer Steuerhehlerei ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts i.S. des FGO § 69 Abs. 3 i.V. mit FGO § 69 Abs. 2 bzw. des AO § 242 Abs. 2 aus?«