Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der am 23. November 1960 die Prüfung als Helfer in Steuersachen bestanden hatte, wurde nach Erlaß des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) antragsgemäß am 2. November 1961 nach § 109 Abs. 2 StBerG a.F. in das Berufsregister für Steuerbevollmächtigte eingetragen. Am 26. Januar 1965 erteilte ihm der Landgerichtspräsident in X die Erlaubnis, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Er führt seitdem die zusätzliche Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand".
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