Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beantragte beim Finanzgericht (FG), die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (die Steuerberaterkammer) durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, ihn zu einem Seminar nach §
Die Beschwerde ist unzulässig.
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